Vorsorgeuntersuchungen

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

Wir bieten Ihnen:

  • ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Check-up
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. (AOK Patienten können am Hausarztmodell mitmachen und alle zwei Jahre den Check Up in Anspruch nehmen)
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen.
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs - und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader


Zusätzlich haben Frauen Anspruch auf die folgenden Leistungen, die in der Regel von Gynäkologen erbracht werden:

  • ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
  • bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien
  • ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test
  • ab 50 bis 69 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening.


Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären.